Baubewilligung für Kleinbauten in der Schweiz

Sie möchten Ihre Terrasse mit einer Pergola oder einem Wintergarten aufwerten? Sie benötigen zusätzlichen Platz und wünschen ein Gartenhaus? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie nicht nachträglich mit unschönen Überraschungen konfrontiert werden, sondern sauber in Ihr Bauprojekt starten können. Denn je nach Kanton sind die Regeln sehr unterschiedlich.

Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Bauten bewilligungspflichtig, die über eine feste Verbindung zum Boden verfügen. Somit ist bereits klar, dass für ein Wintergarten, eine Pergola oder ein Gartenhaus eine Baubewilligung her muss. Je nach Kanton gibt es aber ganz andere Regeln.

Baubewilligungspflicht nach Kanton

Der Kanton Zürich beispielsweise ist ziemlich streng mit bewilligungsfreien Bauvorhaben. Hier darf die Grundfläche des Baus lediglich 2 m2 umfassen bei einer Höhe von maximal 1,5 Meter (z.B. eine Hundehütte). Im Kanton Bern hingegen wären dies 10 m2 auf eine Maximalhöhe von 2,5 Meter. Dies reicht bereits für ein kleines Gartenhaus. Man sieht also bereits grosse Unterschiede auf kantonaler Ebene. Teilweise gibt es sogar regionale Eigenheiten auf Gemeindeebene oder situative Gegebenheiten abhängig vom Gebäude.

Weitere Faktoren für die Baubewilligung sind zum Beispiel die Aussicht der Nachbarn, dessen Privatsphäre aber auch das Erscheinungsbild des Gebiets oder der Denkmalschutz. Je nach Umstand kann ein Bauvorhaben so im vereinfachten Anzeigeverfahren durchkommen (ohne Ausschreibung) oder es benötigt ein ordentliches Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung. Letzteres tritt vor allem ein, wenn die Interessen Dritter berührt werden und diese via Rekurs das Recht auf Einsprache erhalten sollen.

Vorgehen für den Bau

Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten (regional und situativ) raten wir zu folgendem Vorgehen für Ihr Bauprojekt:
  1. Informieren Sie sich auf der Gemeinde: Auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhalten Sie die Information, ob das geplante Vorhaben oder bewilligungspflichtig ist. Hier erhalten Sie das Formular für Ihr Baubewilligungsgesuch.
  2. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihren Nachbarn und besprechen Sie Ihr Vorhaben transparent. So können spätere Einsprachen vermieden und die Umsetzung beschleunigt werden.
  3. Dokumente griffbereit halten: Um das Formular für Ihr Baubewilligungsgesuch prompt zu bearbeiten, halten Sie bereits folgende Dokumente bereit: Grundbuchauszug, Situationsplan (amtlicher Katasterplan), Projektpläne (Massstab 1:100, inkl. Grundriss und Fassadenschnitten).
  4. Gesuch einreichen: Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Gemeindeverwaltung ein. Sie leitet es bei Bedarf an den Kanton weiter. Sofern Ihr Vorhaben keine nachbarlichen oder öffentlichen Interessen tangiert, kommt es zu einem vereinfachten Anzeigeverfahren ohne öffentliche Ausschreibung. Einsprachen sind so nicht möglich.
  5. Ausstecken und Ausschreibung: Kommt es zu einem ordentlichen Verfahren mit Ausschreibung, muss das Vorhaben vor Ort ausgesteckt werden (bei kleineren Projekten kann teilweise darauf verzichtet werden). Sobald ausgesteckt ist, erfolgt die öffentliche Ausschreibung in den amtlichen Publikationsorganen. Teilweise werden betroffene Nachbarn auch direkt angeschrieben und informiert.
  6. Einsprachefrist abwarten: Je nach Gemeinde dauert die Einsprachefrist 20-30 Tage. Anschliessend erhalten die Beteiligten Bescheid von den Behörden. Darin enthalten ist auch, ob wie und innerhalb welcher Fristen ein Entscheid angefochten werden kann. Bei Einsprachen kann das Verfahren so deutlich verlängert und aufwändiger werden.
  7. Los geht’s: Wenn der Bauentscheid rechtskräftig ist, kann es losgehen.
Natürlich können Sie auch Unterstützung von einem Architekten holen, der diesen Prozess bestens kennt und aufgrund seiner Erfahrung auch frühzeitig mögliche Knackpunkte identifiziert. Auch können Ihnen viele Handwerker aufgrund ihres Erfahrungsschatzes Unterstützung bieten.

Keine Baubewilligung eingeholt

Sie haben ohne Baubewilligung mit dem Bau begonnen oder gar bereits fertig gebaut? Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Arbeiten gestoppt und rückgängig gemacht werden müssen. Die zweite Option wäre das nachträgliche Einholen einer Baubewilligung. Dies erfolgt ebenfalls – abhängig von den Umständen – nach dem vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.

Ein Rückbau ist mit hohen Kosten verbunden und dem Verlust des bereits fertiggestellten Projekts. Teilweise kann eine andere Lösung gefunden werden wie z.B. die Verschiebung eines Gartenhauses. Falls ein Vorsatz erkennbar ist, dass mutmasslich versucht wurde, ein Baugesuch zu umgehen, kann auch eine Busse ausgesprochen werden (in der Regel bis ca. CHF 2’000.-).

Oft sind es Nachbarn oder Anwohner, die die Gemeinde auf solche unbewilligten Bauten aufmerksam machen. Die Gemeinde ist verpflichtet dem nachzugehen und prüft, ob eine Bewilligung besteht.

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Unsere Empfehlung

Prüfen Sie möglichst früh, ob eine Baubewilligung nötig ist. Bei kleinen Angelegenheiten wie Sonnenstoren benötigen Sie keine, aber dies kann sich ändern, wenn beispielsweise es eine Pergola betrifft. Da jeder Kanton und teilweise sogar Gemeinden unterschiedliche Regeln haben, raten wir zu einer guten und transparenten Kommunikation mit den Behörden. Haben Sie alles geregelt, können Sie loslegen. So verlockend es ist, prompt anzupacken und umzusetzen, so teuer kann es Sie zu stehen kommen, wenn Sie einen Rückbau finanzieren müssen.

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